Spenden und Zustiftungen

Sie können die Arbeit der Stiftung Grasdorf an der Leine mit einer Spende oder einer Zustiftung unterstützen.

Spende

Ihre Spenden machen die Arbeit der Stiftung erst möglich. Sie können unmittelbar für Projekte der Stiftung oder für die Förderung bewilligter Projekte Dritter frei eingesetzt werden. Wenn Sie dies wünschen, können Sie auch direkt für ein bestimmtes Projekt spenden, das Ihnen am Herzen liegt. Diese Zweckbindung müssen Sie uns direkt mitteilen oder auf der Überweisung im Verwendungszweck eintragen.

 

Alle Spenden an die Stiftung Grasdorf an der Leine sind steuerabzugsfähig.

Für Spenden bis zu 200,00 Euro gilt der Überweisungsbeleg als Spendenquittung. Für Spenden, die über diese Summe hinausgehen, bekommen Sie einen Spenden- beleg zugesandt. Bitte achten Sie hierfür darauf, dass auf dem Überweisungsträger Ihre vollständige Adresse eingetragen ist.

 


Zustiftung

Mit einer Zustiftung erhöhen Sie den Kapitelbestand der Stiftung und unterstützen die Arbeit der Stiftung mit einer langfristigen Perspektive. Der Kapitelbestand ist nicht antastbar, d.h. er bleibt dauerhaft bestehen und wird durch die Stiftung in ver- schiedener Weise angelegt. Die erwirtschafteten Zinsen stehen der Stiftung zur Umsetzung von Projekten zur Verfügung.

 

Auch Zustiftungen sind steuerlich abzugsfähig. Entscheiden Sie sich für eine Zustiftung, kennzeichnen Sie dies bitte entsprechend auf dem Überweisungsträger oder nehmen Sie direkt mit uns Kontakt auf.


Spendenkonto der Stiftung Grasdorf an der Leine

 

Stiftung Grasdorf an der Leine

Sparkasse Hannover

IBAN: DE08 250 501 800 910 211 000

BIC: SPKHDE2HXXX

 

 

Wir danken Ihnen allen ganz herzlich für Ihre Unterstützung!